Über mich

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Als Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) unterstütze ich Sie in allen erbrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere bei der Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen, komplexen Vermögens- und Unternehmensnachfolgen, bei der Ermittlung des Nachlasses, der Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften und der Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen.

Das Erbrecht ist mit einer Vielzahl von anderen Rechtsgebieten verknüpft, insbesondere dem Schenkungsrecht, Immobilienrecht, Familienrecht, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht, dem Gesellschaftsrecht und dem Stiftungsrecht. Ich behalte als Fachanwalt den Überblick für Sie auf dem Weg zur maßgeschneiderten Lösung.

Als Rechtsanwalt bin ich an allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten zugelassen. Ich berate und vertrete Sie bundesweit außergerichtlich und gerichtlich, stets mit der Maßgabe, Ihre Interessen konsequent und rechtssicher umzusetzen.

Als zertifizierter Testamentsvollstrecker und aufgrund meiner langjährigen Erfahrung werde ich von Gerichten als Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter und Nachlasspfleger eingesetzt

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